Unsere Ziele und Visionen

Das Stiftungsnetzwerk Ruhr soll langfristig die zentrale Plattform sein, auf der Stifterinnen und Stifter sowie weitere Akteure aus dem Stiftungsbereich ihre Erfahrungen austauschen können. Die Mitglieder sehen in der Vernetzung die Chance, mehr über die gesellschaftlichen Herausforderungen in der Region Ruhr und die Aktivitäten anderer Stiftungen zu erfahren, hieraus zu lernen und neue Anregungen für ein Engagement in dieser Region zu erhalten. Durch einen gemeinsamen Auftritt der regionalen Stiftungen, können diese noch effektiver zur Lösung der besonderen Herausforderungen in dieser Region beitragen.

Die Grundsätze des Netzwerks – Eine gemeinsame Basis

Die Ziele des Netzwerks entstehen direkt aus den Zielen der Mitglieder. Einstimmig wurde zum ersten Arbeitstreffen des Stiftungsnetzwerks Ruhr am 29. Juni 2017 in Bochum eine gemeinsame Charta beschlossen. 55 Stiftungen aus der Region Ruhr beschlossen mit der Charta die Grundsätze ihrer zukünftigen Zusammenarbeit in den Räumen der GLS Bank.

Die Mitglieder verständigen sich auf die folgenden Grundsätze ihrer Zusammenarbeit.

Artikel I
Selbstverständnis

Die Mitglieder betrachten das Ruhrgebiet als einen gemeinsamen Verantwortungsraum, in dem sie wirken. Das Engagement im Stiftungsnetzwerk Ruhr wird als freiwilliger, nicht auf finanziellen Nutzen ausgerichteter, gemeinwohlorientierter und öffentlich wirksamer Beitrag der einzelnen Mitglieder zur  Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Ruhrgebiet verstanden.

Konkret geschieht dies durch Förderung von bereits bestehenden oder durch von Akteuren des Netzwerks entwickelten gemeinnützigen Programmen und Projekten in den Städten des Ruhrgebiets.

Das Stiftungsnetzwerk Ruhr wird dazu beitragen, einen öffentlichen Diskurs über die bürgerschaftliche Verantwortung von Stiftungen (und weiteren gemeinnützigen Akteuren) sowie der Bürgerschaft im Ruhrgebiet zu führen.
Damit wird die Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement gefördert.

Artikel II 
Zusammenarbeit

Ein Engagement im Stiftungsnetzwerk Ruhr ist stets von Mitsprache und Beteiligung geprägt. Die Mitglieder kooperieren daher auf Augenhöhe, ohne ihre jeweilige Unabhängigkeit aufzugeben. Im regelmäßigen Dialog und im gegenseitigen Austausch und der Beratung wollen sie eine sinnvolle Arbeitsteilung im Stiftungsnetzwerk nach ihren spezifischen Möglichkeiten entwickeln.

Artikel III
Beiträge

Alle Aktivitäten des Stiftungsnetzwerks Ruhr orientieren sich an den hier vereinbarten Grundsätzen. Die Mitgliedschaft im Stiftungsnetzwerk Ruhr ist grundsätzlich nicht mit finanziellen Verpflichtungen verbunden.

Konkrete Kooperationen und ein möglicher Mitteleinsatz werden stets zwischen den Mitgliedern vereinbart. Beispielhafte Formen sind projektspezifische Förderung, (Zu-)Stiften, Spenden, ehrenamtliche Tätigkeiten oder die Bereitstellung von Hilfestellungen, Fachwissen oder weiteren Ressourcen wie etwa Räumlichkeiten.

Eine Partizipation an allen Aktivitäten durch alle Mitglieder ist nicht verpflichtend.

Artikel IV
Kommunikation

Die Mitglieder vereinbaren den regelmäßigen Informationsaustausch und die Teilnahme an mindestens zwei jährlichen Treffen.
Bei diesen Treffen werden die konkrete Vorhabenplanung in den Handlungsfeldern des Stiftungsnetzwerks Ruhr sowie die Strukturen und die Steuerung der gemeinsamen Arbeit im Netzwerk (weiter-)entwickelt.

Darüber hinaus vereinbaren die Mitglieder, an den Maßnahmen zur Außendarstellung des Netzwerkes zu partizipieren.

Artikel V
Mitgliedschaft

Der Kreis der Mitglieder kann durch schriftlich erklärten Beitritt zu dieser Charta erweitert werden. Zu- und Abgänge im Kreis der Mitglieder werden als Anlage der Charta beigefügt. Die Mitglieder werden über Beitrittsgesuche informiert und stimmen darüber in der folgenden Veranstaltung ab.

Diese Charta und das Stiftungsnetzwerk Ruhr bestehen auf unbestimmte Zeit. Jedes Mitglied des Stiftungsnetzwerks Ruhr hat die Möglichkeit, die vereinbarte Kooperation zu beenden und dies zur folgenden Netzwerkveranstaltung schriftlich anzuzeigen. In diesem Fall behält die Charta in Bezug auf die verbleibenden Mitglieder ihre Gültigkeit.