Alle Informationen und Bewerbungsmöglichkeiten
finden Sie nun auf der offiziellen Homepage des Förderpott.Ruhr! (Hier klicken)

Das Stiftungsnetzwerk Ruhr hat am 13. November 2019 gemeinschaftlich beschlossen, einen Förderfonds für engagierte Menschen und Initiativen in den Quartieren des Ruhrgebiets innerhalb von drei Jahren (2020-2022) aufzubauen. Ausgezeichnet und finanziell unterstützt werden Ideen und Projekte, die Bewohner*innen für den eigenen Stadtteil initiieren oder bereits erfolgreich umsetzen. Die Mitglieder des Stiftungsnetzwerks Ruhr wollen damit die Zivilgesellschaft stärken und niederschwellig Lösungsansätze vor Ort fördern.

Durch den „Förderpott.Ruhr“ erhalten engagierte Menschen, gemeinnützige Organisationen, Initiativen, Vereine und Projekte eine individuelle Unterstützungsmöglichkeit zur Umsetzung ihrer Ideen für das Gemeinwesen.

Direkte Unterstützung für die Engagierten im Ruhrgebiet

Die Förderer des „Förderpott.Ruhr 2020“ feiern den Start des ruhrgebietsweiten Ausschreibung (Foto Sven Lorenz)

Bewerbungsphase für „Förderpott.Ruhr 2020“ startet im Januar

Der Fonds unterstützt zivilgesellschaftliches Handeln, das mit neuen Ideen oder bestehenden Projekten
gesellschaftliche Veränderungen bewirkt.

Bewerben können sich Projekte unter dem Oberthema „Zusammenleben im Quartier“.

Die vier förderfähigen Bereiche sind

I. Bewegung, Ernährung, Gesundheit
II. Bildung,  Kultur
III. Integration, Soziales
IV. Mobilität, Natur und Umwelt, Digitalisierung, Technik

Ab Januar 2020 können sich Initiativen aus dem gesamten Ruhrgebiet für den “Förderpott.Ruhr” bewerben. Das Online-Bewerbungsverfahren auf der bald öffentlichen Webseite wird bewusst einfach gehalten. Bewerber können dann jeweils bis zu den Stichtagen 31. März und 30. September ihre Projektideen einreichen.
Ausgezeichneten Projekten werden Fördersumme zwischen 500 und 5.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Beim “Förderpott.Ruhr” können sich bewerben

  • Gruppen ab drei Personen (ohne rechtlichen Organisationsgrad)
  • Nachbarschaftsinitiativen (ohne rechtlichen Organisationsgrad)
  • Steuerbegünstigte operativ tätige Körperschaften, wie z.B. Vereine, Verbände, Stiftungen, Gesellschaften, Kirchengemeinden

Gefördert werden sowohl Personal-, Investitions- und Sachkosten als auch Raummieten, Fort- und Weiterbildungskosten oder Honorar- und Reisekosten.
Eine dauerhafte Förderung von Infrastruktur aus dem Förderpott ist hingegen nicht vorgesehen. Das Bewerbungsverfahren wird von der Ehrenamt Agentur Essen e. V. koordiniert. Eine Jury aus Mitgliedsstiftungen, Lenkungskreismitgliedern und Experten entscheidet über die Bewerbungen.

Stiftungsnetzwerk Ruhr unterstützt nachbarschaftliches Engagement

Folgende Stiftungen haben ihre Beteiligung an dem „Förderpott.Ruhr“ bereits zugesagt (Stand 14. November 2019)

Auridis Stiftung (Mülheim an der Ruhr)
 GLS Treuhand e.V. (Bochum)
 Haniel Stiftung (Duisburg)
 innogy Stiftung für Energie und Gesellschaft (Essen)
 RAG-Stiftung (Essen)
Sal. Oppenheim Stiftung (Essen)
Stifterverband (Essen)
Stiftung Mercator (Essen)
Stiftung Universitätsmedizin Essen
Wilo-Foundation (Dortmund)

Alle Stiftungen sind eingeladen, den „Förderpott.Ruhr“ zu stärken.
Der Mindestbetrag zur Beteiligung beträgt 1.000 Euro pro Stiftung. Sprechen Sie gerne die Ehrenamt Agentur Essen e. V. an!